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Auslieferungsverfahren auftraten. Diese Verfahren fallen in die Zuständigkeit zweier verschiedener Bundesämter. Das BFM entscheidet über Asylanträge

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15. Okt. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

1C 195/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·17 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung