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Auslagen angefochten wird (Art. 395 Abs. 4 ZPO). Hier ist vom Beschwerdeführer in Beachtung der allgemeinen Vorschriften für Beschwerden an das Bundesgericht ein Antrag in der Sache zu stellen (Art. 42 Abs. 1 BGG; BGE 136 V 131 E. 1.2 S. 135; 133 III 489 E. 3.1 S. 489 f.); er hat die von ihm als angemessen erachteten Entschädigungen

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16. Jan. 12

Personenrecht

5A 634/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht·DE·17 min·1
Teilweise Abweisung