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Aus den dargelegten Gründen bleibt die Beschwerde erfolglos. Die Beschwerdeführer werden kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1

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8. Juli 11

Sachenrecht

5A 364/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Zurich·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung