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August suchte. Ausserdem ist der Beschwerdeführer 1 nach den Feststellungen der Vorinstanz explizit abgemahnt worden. Von einer stillschweigenden Fortsetzung der Pacht kann keine Rede sein. Überdies haben die Beschwerdeführer 1

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25. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 588/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Valais·DE·17 min·1
Teilweise Gutheissung