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Aufgrund des so ergänzten bzw. berichtigten Sachverhalts ergeben sich Gewichtsverschiebungen bei der Interessenabwägung

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5. Apr. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 398/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·37 min·1
LeitentscheidBGEGutheissung