Auf die Beschwerde ist damit grundsätzlich einzutreten. Soweit die Beschwerdeführer jedoch die Aufhebung des Entscheids der Baurekurskommission beantragen — Richter — Swissrulings
Auf die Beschwerde ist damit grundsätzlich einzutreten. Soweit die Beschwerdeführer jedoch die Aufhebung des Entscheids der Baurekurskommission beantragen