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Auch diesen Ausführungen der Beschwerdeführer kann nicht beigepflichtet werden. Die Vorinstanz legt zutreffend dar

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14. Dez. 10

Politische Rechte

1C 174/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/Zurich·DE·16 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung