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Art. 44 N. 2). Die Erteilung der Bewilligung liegt im pflichtgemäss wahrzunehmenden Ermessen der Behörde

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9. Jan. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2D 58/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung