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Art. 37 Abs. 3 Satz 2 KVG eine weiterreichende Tragweite beizumessen. Die Kantone sind demnach weiterhin grundsätzlich frei

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23. Sept. 11

Grundrecht

2C 53/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Grundrecht/Zurich·DE·25 min·2
Teilweise Abweisung