Art. 36 BV verletzt. Es handle sich nicht um eine notwendige Massnahme. Im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren sei ein 2 m breites Trottoir festgesetzt — Richter — Swissrulings
Art. 36 BV verletzt. Es handle sich nicht um eine notwendige Massnahme. Im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren sei ein 2 m breites Trottoir festgesetzt