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Art. 31 FINMAG). Geht eine Gesellschaft unbewilligt einer den Banken oder den bewilligten Effektenhändlern vorbehaltenen Tätigkeit nach

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29. Juni 11

Wirtschaft

2C 898/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft·DE·14 min·1
Teilweise Abweisung