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Art. 30 LSV in Verbindung mit Art. 19 RPG (SR 700) erschlossen seien. Zudem sei in Anwendung von Art. 30 LSV für die Erschliessung der noch nicht erschlossenen Restflächen der beiden Grundstücke eine Ausnahmebewilligung in Aussicht zu stellen. Ausserdem sei für die im Sinne von Art. 24 USG — Richter — Swissrulings