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Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. Auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht einzutreten

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6. Juli 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 45/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·15 min·1
Abweisung