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Art. 106 Abs. 2 BGG ergebenden Anforderungen an die Beschwerdebegründung zutreffend dargestellt. Beizufügen ist noch Folgendes: Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren Erwägungen

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4. Mai 13

Energie

2C 375/2013/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Energie/Valais·DE·5 min·1
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