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Art. 106 Abs. 2 BGG. Das Verwaltungsgericht hat eingehend zu gestalterischen Gesichtspunkten

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11. Feb. 09

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 356/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung