Apotheker bei der Medikamentenabgabe erscheine für sich allein nicht als ausreichender Grund für eine Einschränkung der Selbstdispensation (BGE 111 Ia 181 E. 4b S. 190). Desgleichen muss es dem Gesetzgeber überlassen bleiben
1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
Keine Entscheide gefunden.