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Anwendung kantonalen Rechts. Von den in Art. 95 lit. c-e BGG erwähnten Teilbereichen abgesehen kann die Verletzung kantonalen Rechts dem Bundesgericht nicht mit Beschwerde unterbreitet werden. Zulässig ist hingegen die Rüge

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7. Mai 12

Familienrecht

5A 134/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung