Skip to content

Anlagen bildet (vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. a u. c BGBB sowie oben E. 2.2.1). Im Zusammenhang mit einem solchen kann die privilegierte Ausnahmeregelung nicht gewährt werden

1 Entscheide·0 Präsident·1 Aufrufe
2. Dez. 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 11/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·17 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung