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Angemessenheit des begleiteten Besuchsrechts zu beantworten hat. Die Fachkompetenz der angebotenen Privatgutachter ist deshalb kein taugliches Argument für den Schluss

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
23. Dez. 08

Familienrecht

5A 341/2008/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Schwyz·DE·21 min·1
Teilweise Gutheissung