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Angefochten ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über eine Enteignungsentschädigung. Dagegen steht grundsätzlich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht offen. Die Parteien sind als Enteigner

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9. Dez. 11

Enteignung

1C 100/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Enteignung·DE·1h 10min·18
LeitentscheidBGEAbweisung