Am 23. Februar 2007 erhoben die Beschwerdeführer gegen die 26 Arrestgläubiger beim Kreisgericht St. Gallen eine Widerspruchsklage gemäss Art. 107 Abs. 5 SchKG mit den Begehren um Gutheissung der Forderungsansprache in den Betreibungen der Gruppen Nr. 05/7248