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Am 17. Mai 2004 reichte X._______ wiederum Beschwerde bei der ARK ein. Diese führte einen Schriftenwechsel durch. Der Anzeiger reichte am 5. August 2004 die Replik ein. Am 7. September 2005 stellte dieser der ARK zusätzliche Beweismittel zu. Am 7. März 2006 reichte er weitere Beweismittel nach

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16. Okt. 07

Strafprozess

12T 2/2007/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·10 min·1