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Allerdings ist auch bei der Beurteilung der nach Art. 11 Abs. 2 USG gebotenen vorsorglichen Emissionsbegrenzung das allgemeine Verhältnismässigkeitsprinzip zu berücksichtigen. Bei der hierfür gebotenen Abwägung der Schutz-

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7. Apr. 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 282/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·19 min·16
Teilweise Abweisung