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Ärzten abgeschlossenen Verträge eine doppelte Natur aufweisen: Zum einen werde das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag begründet

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21. Apr. 09

Öffentliches Dienstverhältnis

1C 168/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliches Dienstverhältnis·DE·17 min·1
Gutheissung