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A.c Im Rahmen einer Erbteilung wurde 1953 das Stammgrundstück Nr. 373 weiter aufgeteilt. Insbesondere wurde ein oberhalb an die Y.________strasse angrenzender Teil als Grundstück Nr. 783 abparzelliert. Das 1951 begründete Wegrecht wurde auch zugunsten

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6. Dez. 10

Sachenrecht

5A 489/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·15 min·1
Abweisung