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Abs. 5 BGG). Die Beschwerdeführer haben dem Beschwerdegegner zudem unter solidarischer Haftbarkeit eine Parteientschädigung für das bundesgerichtliche Verfahren zu entrichten (Art. 68 Abs. 1

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12. Nov. 12

Wirtschaft

2C 163/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft/Schwyz·DE·11 min·1
Abweisung