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Abs. 2 BGG). Unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit der einzelnen Rügen ist auf die Beschwerde einzutreten

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17. Dez. 08

Politische Rechte

1C 291/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·17 min·13
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung