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A.b Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 errichtete die Sozialbehörde der Gemeinde B.________ über Z.________ zunächst eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 ZGB. Die Beiständin erhielt den Auftrag

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31. Jan. 12

Familienrecht

5A 715/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Zurich·DE·12 min·1
Teilweise Abweisung