A.b Am 21. Juli 2011 beantragte X.a.________ beim Migrationsamt die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für ihren Ehemann. Am 28. Juli 2011 stellte auch X.b.________ ein entsprechendes Gesuch. Mit Verfügung vom 15. August 2011 wies das Amt das als Wiedererwägungsgesuch betrachtete Begehren ab. Am 24. August 2011 wurde X.b.________ in die Türkei ausgeschafft