Bezirksgericht Horgen Einzelgericht Geschäfts-Nr. EE250036-F/UB/SY/LW Einzelgericht im summarischen Verfahren (Eheschutz) Mitwirkend: Bezirksrichter Dr. iur. O. Hug Gerichtsschreiberin MLaw LL.M. S. Yildiz Verfügung vom 20. Januar 2026 in Sachen A._____, Gesuchstellerin vertreten durch MLaw X._____ gegen B._____, Gesuchsgegner vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ betreffend Eheschutz
- 2 - Anlässlich der Hauptverhandlung vom 21. August 2025 äusserten die Parteien, sich scheiden lassen zu wollen, und machten ein gemeinsames Scheidungsbegehren beim hiesigen Gericht anhängig (Prot. S. 5). In der Fortsetzung zur Hauptverhandlung sowie Anhörung und Vergleichsverhandlung vom 12. Januar 2026 schlossen die Parteien eine Teilscheidungsvereinbarung sowie eine Vereinbarung über vorsorgliche Massnahmen (act. 16 in FE250178-F). Darüber hinaus ersuchten sie das Gericht übereinstimmend, das Eheschutzverfahren als durch Rückzug erledigt abzuschreiben. Vor diesem Hintergrund sind die Kosten des Eheschutzverfahrens gesamthaft im Rahmen des Scheidungsverfahrens FE250178-F festzusetzen sein. Es wird verfügt: 1. Von der Teilscheidungsvereinbarung der Parteien vom 12. Januar 2026 wird Vormerk genommen. 2. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. 3. Die Kosten des Geschäfts-Nr.: EE250036-F sowie Geschäfts-Nr.: FE250178- F werden gesamthaft im Geschäfts-Nr.: FE250178-F festgesetzt. 4. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). BEZIRKSGERICHT HORGEN Der Einzelrichter: Dr. iur. O. Hug Die Gerichtsschreiberin: MLaw LL.M. S. Yildiz