Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RZ180004-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr.: LZ180029-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichter lic. iur. M. Spahn und Oberrichter lic. iur. A. Huizinga sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. L. Stünzi Beschluss vom 22. Mai 2019
in Sachen
A._____, Kläger und Beschwerdeführer
vertreten durch Inhaberin der elterlichen Sorge B._____ vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
C._____, Beklagter und Beschwerdegegner
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
sowie
Kanton Zürich, Beschwerdegegner
vertreten durch Bezirksgericht Zürich
- 2 betreffend Unterhalt (Prozesskostenvorschuss, unentgeltliche Rechtspflege)
Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im vereinfachten Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 10. Abteilung, vom 24. Oktober 2018 (FP180077-L)
Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ180029 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LZ180029.
Zürich, 22. Mai 2019
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. L. Stünzi
Beschluss vom 22. Mai 2019 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LZ180029 vereinigt, unter jener Prozessnummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LZ180029.