Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RE170014-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE170052-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiber lic. iur. Ch. Büchi Beschluss vom 20. März 2018
in Sachen
A._____, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
Kanton Zürich, Beschwerdegegner
vertreten durch Bezirksgericht Dietikon
betreffend Eheschutz (unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen eine Verfügung und ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Dietikon vom 2. August 2017 (EE160090-M)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170052-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LE170052-O.
Zürich, 20. März 2018
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Der Gerichtsschreiber:
lic. iur. Ch. Büchi
Beschluss vom 20. März 2018 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170052-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Prozess LE170052-O.