Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: RB160033-O/U.doc vereinigt mit Geschäfts-Nr. LB160081-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. M. Spahn sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Kunz Bucheli Beschluss vom 7. Februar 2017
in Sachen
A._____, Kläger und Beschwerdeführer
gegen
B._____ AG, Beklagte und Beschwerdegegnerin
sowie
Kanton Zürich, Beschwerdegegner
vertreten durch Bezirksgericht Zürich
betreffend Persönlichkeitsverletzung (Klageänderung, Kostenvorschuss, unentgeltliche Rechtspflege) Beschwerde gegen einen Beschluss des Bezirksgerichtes Zürich, 10. Abteilung, vom 7. November 2016 (CG160048-L)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LB160081-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Verfahren LB160081-O.
Zürich, 7. Februar 2017
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Kunz Bucheli
versandt am: jo
Beschluss vom 7. Februar 2017 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LB160081-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Beschwerdeverfahren wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Verfahren LB160081-O.