Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LY190024-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LC190014-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. S. Janssen und Oberrichterin lic. iur. Ch. von Moos Würgler sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. C. Faoro Beschluss vom 20. August 2019
in Sachen
A._____, Erstkläger, Zweitbeklagter und Berufungskläger
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____, Erstbeklagte, Zweitklägerin und Berufungsbeklagte
vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____
sowie
1. C._____, 2. D._____, Verfahrensbeteiligte
1, 2 vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Z._____
betreffend Abänderung Scheidungsurteil (vorsorgliche Massnahmen) Berufung gegen eine Verfügung des Einzelgerichts im ordentlichen
- 2 - Verfahren am Bezirksgericht Zürich, 7. Abteilung, vom 8. Mai 2019 (FP170137-L) ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC190014-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LY190024-O wird als erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC190014-O.
Zürich, 20. August 2019
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. C. Faoro versandt am: am
Beschluss vom 20. August 2019 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC190014-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. Das Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LY190024-O wird als erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren mit der Geschäfts-Nr. LC190014-O.