Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE170066-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE170065-O
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. D. Scherrer und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. P. Knoblauch Beschluss vom 5. Januar 2018
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin und Berufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwältin MLaw X._____
gegen B._____, Gesuchsgegner und Berufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Horgen vom 14. Juli 2017 (EE170046-F)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170065-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170066-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170065-O.
Zürich, 5. Januar 2018
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. P. Knoblauch
versandt am: sf
Beschluss vom 5. Januar 2018 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170065-O vereinigt und unter dieser Nummer weitergeführt. 2. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170066-O wird als dadurch erledigt abgeschrieben. 3. Schriftliche Mitteilung im Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE170065-O.