Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Geschäfts-Nr.: LE140022-O/U.doc damit vereinigt Geschäfts-Nr. LE140020
Mitwirkend: Oberrichterin Dr. L. Hunziker Schnider, Vorsitzende, Oberrichterin Dr. M. Schaffitz und Oberrichter Dr. M. Kriech sowie Gerichtsschreiberin lic. iur. R. Blesi Keller Beschluss vom 19. August 2014
in Sachen
A._____, Beklagte, Erstberufungsbeklagte und Zweitberufungsklägerin
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____
gegen
B._____, Kläger, Erstberufungskläger und Zweitberufungsbeklagter
vertreten durch Rechtsanwältin Y._____
betreffend Eheschutz Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Andelfingen vom 2. April 2014 (EE120032-B)
- 2 - Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE140022 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE140020 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LE140020.
Zürich, 19. August 2014
Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer
Die Gerichtsschreiberin:
lic. iur. R. Blesi Keller
versandt am: se
Beschluss vom 19. August 2014 Es wird beschlossen: 1. Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE140022 wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE140020 vereinigt und als dadurch erledigt abgeschrieben. 2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien im Verfahren LE140020.