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Zürich Baurekursgericht 16.12.1999 BRKE IV Nr. 0169/1999

16. Dezember 1999·Deutsch·Zürich·Baurekursgericht·PDF·102 Wörter·~1 min·3

Zusammenfassung

Vorentscheid. Zulässiger Inhalt.

Volltext

BRKE IV Nr. 169/1999 vom 16. Dezember 1999 in BEZ 2001 Nr. 15 Das komplette Bauprojekt kann nicht Gegenstand eines Vorentscheides bilden, denn damit würden die Grenzen zum Baubewilligungsverfahren verwischt und das Institut des Vorentscheides in sachwidriger Weise überdehnt. In concreto wurde entschieden, dass die Zulässigkeit der lärmmässigen Auswirkungen einer Diskothek sowie die Frage nach der dafür notwendigen Pflichtabstellplatzzahl nicht im Rahmen eines Vorentscheides geprüft werden können. Die hierfür notwendige Beurteilung verlangt nach umfassenden, die Detailprojektierung voraussetzenden Abklärungen und Bewertungen, wozu in diesem Verfahrensstadium der Sachverhalt (Betriebskonzept, -zeiten, Besucherkapazitäten etc.) regelmässig noch nicht oder nur in allgemeiner Form bzw. erst lückenhaft bekannt ist.

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