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Zürich Baurekursgericht 05.12.2000 BRKE II Nr. 0311/2000

5. Dezember 2000·Deutsch·Zürich·Baurekursgericht·PDF·159 Wörter·~1 min·2

Zusammenfassung

Quartierplan. Submissionsbedingte Kosten. Qualifikation als Adminstrativ- oder Erschliessungskosten.

Volltext

BRKE II Nr. 311/2000 vom 5. Dezember 2000 in BEZ 2001 Nr. 26 6. c) Das von der Vorinstanz angeführte Argument, die strittige Rechnung beziehe sich auf alle Erschliessungswerke, weshalb sie nicht einem einzelnen Erschliessungskostenperimeter belastet werden könne, entbehrt der Sachlogik. Wie aus § 169 PBG in Verbindung mit § 14 QPV hervorgeht, sind die Kosten für die Submission zur Vergabe der Bauarbeiten Bestandteil der Baukosten für die Erschliessungsanlagen. Die Submissionskosten für die Erstellung eines Pflichtenheftes der Ingenieurarbeiten gehen somit zulasten der Erschliessungskosten. Auch § 15 QPV lässt keinen anderen Schluss zu, werden doch nur diejenigen Ingenieurarbeiten als Verfahrenskosten anerkannt, die bis und mit dem grundbuchlichen Vollzug und der Vermessung anfallen, nicht aber diejenigen, die sich auf Projektierung und Realisierung der Erschliessungswerke beziehen. Da sich das Pflichtenheft nach den Angaben der Vorinstanz auf sämtliche Erschliessungswerke bezieht, ist es naheliegend und ohne erkennbare Schwierigkeiten möglich, das Kostenbetreffnis auf alle Erschliessungskostenperimeter zu verteilen. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als begründet.

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