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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 21.08.2019 BEK 2019 88

21. August 2019·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·246 Wörter·~1 min·2

Zusammenfassung

Ausstand | Übriges Strafprozessrecht

Volltext

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Beschluss vom 21. August 2019 \n BEK 2019 88 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann, Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Gesuchsteller, \n vertreten durch B.________,   gegen   C.________,  Gesuchsgegnerin,    

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Ausstand

\n \n \n \n (Gesuch vom 2. Mai 2019, SUM 2019 755);- \n   \n   \n   \n hat die Beschwerdekammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. A.________ vertreten durch ihren Präsidenten, erstattete am 25. April 2019 gegen D.________, bei der Oberstaatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verdachts permanenter Amtspflichtverletzung, der Begünstigung und der vorsätzlichen Prozessverschleppung. Diese Strafanzeige überwies die Oberstaatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft des Bezirks X. Der Vereinspräsident wandte sich darauf mit Eingabe vom 2. Mai 2019 an C.________. Er betrachtet darin die Staatsanwaltschaft als dem beschuldigten D.________ untergeordnet und beanstandet neben diversen Vermutungen, dass die überwiesene Strafsache nicht seriös behandelt würde, zumal C.________ und der Beschuldigte mutmasslich „Duzi sind“. Die Staatsanwältin überwies die als Ausstandsgesuch entgegengenommene Eingabe dem Kantonsgericht und beantragt in gleichzeitiger Stellungnahme dessen Abweisung (KG-act. 3). Der Beschuldigte und der Gesuchsteller liessen sich in der Folge nicht mehr vernehmen. \n 2. Der Gesuchsteller macht Befangenheit der Gesuchsgegnerin nach

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