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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 13.11.2019 BEK 2018 125

13. November 2019·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·300 Wörter·~2 min·3

Zusammenfassung

Einstellung Strafverfahren (Erschleichen einer falschen Beurkundung) | Einstellung Strafverfahren

Volltext

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 13. November 2019 \n BEK 2018 125 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Privatkläger und Beschwerdeführer,   gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwalt B.________, 2. C.________, \n Beschuldigter und Beschwerdegegner, 3. D.________, \n Beschuldigte und Beschwerdegegnerin, 4. E.________, \n Beschuldigte und Beschwerdegegnerin, 5. F.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner,    

\n \n \n \n   \n \n \n \n betreffend

\n Einstellung Strafverfahren (Erschleichen einer falschen Beurkundung)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. Juli 2018, SUB 2017 557/559/560/561/562);- \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtspräsident, \n   \n   \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n - dass die kantonale Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 4. Juli 2018 verfügte, dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigten wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung eingestellt werde, und dass sie die Zivilansprüche von Gesetzes wegen auf den Zivilweg verwies, die Verfahrenskosten von Fr. 2'492.50 auf die Staatskasse nahm sowie den Beschuldigten keine Entschädigung oder Genugtuung zusprach; \n - dass der Privatkläger, damals noch vertreten durch Rechtsanwalt G.________, Zürich, mit Beschwerde vom 31. August 2015 (recte: 31. Juli 2018) die folgenden Anträge stellte (KG-act. 1): \n 1. Es sei die Einstellungsverfügung umfassend aufzuheben. \n   \n 2. Es seien die beiden Beschwerden des Privatklägers gegen die getrennten Einstellungsverfügungen gemeinsam zu behandeln. \n   \n 3. Es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die offenbar getrennt geführten Untersuchungen vereint zu führen. \n   \n 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse. \n   \n - dass der Privatkläger mit Verfügung vom 2. August 2018 aufgefordert wurde, gestützt auf

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