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Schwyz Kantonsgericht Beschwerdekammer 15.12.2017 BEK 2017 120

15. Dezember 2017·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Beschwerdekammer·HTML·369 Wörter·~2 min·1

Zusammenfassung

Einstellung Strafverfahren (Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, ungetreue Geschäftsbesorgung) | Einstellung Strafverfahren

Volltext

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 15. Dezember 2017 \n BEK 2017 120 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n 1. A.________, 2. B.________, Privatkläger und Beschwerdeführer, gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,  Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,  vertreten durch Staatsanwalt C.________, 2. D.________,  Beschuldigter und Beschwerdegegner,  erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n Einstellung Strafverfahren (Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, ungetreue Geschäftsbesorgung)

\n \n \n \n (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 29. Juni 2017, SUB 2015 641);- \n   \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtspräsident, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Dem Beschuldigten wird in der Strafanzeige vom 27. November 2015 (U-act. 8.1.001) vorgeworfen, in verschiedener strafbarer Weise zum Nachteil des Vermögens des Vereins bzw. der daraus hervorgegangenen Aktiengesellschaft der F.________ (Privatschule) gehandelt zu haben. Wegen der fünf angezeigten Sachverhalte eröffnete die kantonale Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten am 10. Dezember 2015 eine Strafuntersuchung (U-act. 9.1.001). Am 29. Juni 2017 stellte sie indes das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Zudem hob sie die Grundbuchsperre der Betriebsliegenschaft der F.________ (Privatschule) auf. Zwei Beschwerdeführer opponieren gegen die Einstellung beim Kantonsgericht am 19. Juli 2017 rechtzeitig und verlangen die Einstellungsverfügung aufzuheben, die Strafuntersuchungen fortzuführen und Anklage im Sinne ihrer Strafanzeige vom 27. November 2015 zu erheben sowie die Beschlagnahme des Schulareals aufrechtzuerhalten. Ausserdem machen sie geltend, der fallführende Staatsanwalt sei offensichtlich befangen bzw. voreingenommen und sei wegen mutmasslicher Begünstigung von der vorliegenden Strafsache zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter diese sowie auch das Ausstandsgesuch abzuweisen (KG-act. 8). Der Beschuldigte beantragt, die Beschwerde abzuweisen und gegen die Beschwerdeführer von Amtes wegen ein Strafverfahren unter anderem wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege einzuleiten, eventualiter die Staatsanwaltschaft dazu anzuweisen (KG-act. 11). Dazu haben sich die Beschwerdeführer in zwei Eingaben vom 25. August 2017 nochmals vernehmen lassen (KG-act. 15 f.). \n 2. Die Beschwerdelegitimation nach

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