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Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 26.11.2020 STK 2020 58

26. November 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Strafkammer·HTML·292 Wörter·~1 min·6

Zusammenfassung

qualifizierte Sachbeschädigung, SVG, Weisungen | Strafgesetzbuch

Volltext

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Verfügung vom 26. November 2020 \n STK 2020 58 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigte und Berufungsführerin, erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt \n Biberbrugg, 8836 Bennau,  Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,  vertreten durch Staatsanwältin C.________, 2. D.________ AG,  Privatklägerin und Berufungsgegnerin,  

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n qualifizierte Sachbeschädigung, SVG, Weisungen

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 10. September 2020, SGO 2020 31 und SGM 2020 2);- \n   \n   \n hat der Kantonsgerichtspräsident, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n - dass das Strafgericht Schwyz die Beschuldigte mit Urteil vom 10. September 2020 der qualifizierten Sachbeschädigung, begangen am 2. Mai 2017, des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration, begangen am 6. Mai 2019, und des vorsätzlichen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises, begangen am 6. Mai 2019, schuldig sprach, des Weiteren feststellte, dass die Beschuldigte am 7. Juni 2017 die Tatbestände der Sachbeschädigung, des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit erfüllt hat, die Beschuldigte mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 80.00 bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren bestrafte, ihr Weisungen erteilte und die Zivilforderungen die weiteren Nebenpunkte regelte; \n - dass der Verteidiger gegen das im Dispositiv eröffnete Urteil vom 10. September 2020 auftrags der Beschuldigten fristgerecht am 24. September 2020 Berufung angemeldet hat (KG-act. 2;

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