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Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 10.11.2020 STK 2018 44

10. November 2020·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht Strafkammer·HTML·381 Wörter·~2 min·8

Zusammenfassung

mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung | Strafgesetzbuch

Volltext

\n \n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 10. November 2020 \n STK 2018 44 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi, Bettina Krienbühl und Dr. Stephan Zurfluh, Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n In Sachen

\n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   1. Kantonale Staatsanwaltschaft, Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt \n Biberbrugg, 8836 Bennau,  Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,  vertreten durch Staatsanwältin C.________, 2. D.________.  Privatklägerin und Berufungsgegnerin, 3. E.________,  Privatkläger und Berufungsgegner, Berufungsgegner 2 und 3 vertreten durch Rechtsanwalt F.________. 4. G.________.  Privatkläger und Berufungsgegner, 5. H.________.  Privatkläger und Berufungsgegner,  

\n \n \n \n   \n   \n   \n \n \n \n betreffend

\n mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 30. August 2018, SEO 2018 004);- \n   \n   \n   \n hat die Strafkammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n \n           a) Zwischen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) und der I.________ AG bzw. den Geschwistern K.________, mithin auch G.________ und H.________ (nachfolgend Berufungsgegner 4 und 5), besteht eine mietrechtliche Auseinandersetzung. Die Rechtsanwälte D.________ und E.________ (nachfolgend Berufungsgegner 2 und 3) vertreten für die Anwaltskanzlei L.________ AG die Interessen der I.________ AG. Im Rahmen dieser mietrechtlichen Streitigkeiten verfasste und versandte der Beschuldigte zwischen dem 17. Mai 2017 und dem 16. Januar 2018 teilweise zusammen mit seiner Lebenspartnerin verschiedene Schreiben und E-Mails an die Beschwerdegegner 2-5, die I.________ AG sowie weitere Personen und Behörden. In der Folge stellten die Berufungsgegner 2-5 Strafanzeigen bzw. Strafanträge gegen den Beschuldigten wegen Nötigung, übler Nachrede und Beschimpfung. \n \n b) Die kantonale Staatsanwaltschaft erliess am 4. April 2018 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher übler Nachrede sowie mehrfacher Beschimpfung und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.00, total Fr. 900.00, und einer Busse von Fr. 220.00 (U-act. 0.1.001). Der Beschuldigte erhob gegen diesen Strafbefehl am 12. April 2018 Einsprache (U-act. 0.1.003). Am 26. April 2018 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl als Anklage an den Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln (Vi-act. A/1). Mit Urteil vom 30. August 2018 sprach der Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln den Beschuldigten schuldig der mehrfachen versuchten Nötigung (

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