\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz
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\n \n \n \n \n \n \n \n \n Urteil vom 12. Februar 2019 \n STK 2017 51 \n \n \n \n \n Mitwirkend
\n Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi, Bettina Krienbühl und Walter Christen, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
\n \n \n \n \n \n \n \n \n In Sachen
\n A.________, Beschuldigter und Berufungsführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, gegen 1. Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________, 2. D.________, Privatkläger und Berufungsgegner, vertreten durch Rechtsanwalt E.________,
\n \n \n \n \n \n \n \n \n betreffend
\n versuchte Nötigung
\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 8. Juni 2017, SGO 2017 8);- \n \n \n \n hat die Strafkammer, \n \n nachdem sich ergeben: \n A. In dem an verschiedene Adressaten, unter anderem an seinen früheren Vorgesetzten, D.________, bei der Post, gerichteten E-Mail vom Dreikönigstag 2016 schrieb der Beschuldigte betreff „Letzter Versuch“ Folgendes (U-act. 8.1.03 S. 1): \n Diese Briefe habe ich am 29. Dezember 2015 an meine Geschwister, Hausarzt und Mutter-Kinderheim geschickt. Letzteres hat es an die KESB weitergeleitet mit dem Ergebnis, dass ich am 30. Dezember 2015 Morgens Besuch von der Polizei bekam, weil sie wiesen wollten wie es mir geht und weil sie sich Sorgen machen um mich. (Das zurecht) Ich habe allen gesagt, dass niemand, aber gar niemand einen Suizid von mir verhindern kann. Vorläufig aber noch nicht, denn ich habe vorher noch Sachen um zu erledigen. Ich hätte noch viel mehr schreiben können, aber ich habe das geschrieben was ich wusste. Mir ist klar, dass die Kolleginnen und Kollegen noch mehr erzählen können, ich kann jetzt nur hoffen, dass diese Untersuchung durchgeführt wird. Sehr wichtig scheint mir zu sein, dass Ihr immer und immer wieder die Geschichte liest. Manchmal ist es unangenehm die Wahrheit zu sagen oder schreiben, aber so könnte man sehr, sehr viele Konflikte verhindern. I.________ Dich habe ich vergessen im Schreiben zu erwähnen, es ging darum, dass mich Herr J.________ am 27. Februar 2012 und Herr K.________ am 10. August 2012 angeschrien haben. Die es betrifft wissen alle, dass wir kein Team waren und gewisse Vorgesetzten versuchten uns ein zu schüchtern. Ich habe es vor der Kündigung gesagt und geschrieben und ich schreibe es hier nochmals, ich bin bereit das Opfer zu sein, ich bin bereit mein Leben ein Ende zu setzten, denn was Herr D.________ und co. gemacht haben, ist Psychischer Folter. Macht etwas daraus, denn Herr D.________ und co. haben es sehr, sehr schwer Fehler zu zugeben. Ob die Gewisse Personen einen Charakter haben überlasse ich Euch das zu beurteilen. Ich möchte bis Freitag 15. Januar 2016 von wem auch immer etwas hören, denn wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, dass Ihr immer noch die Taktik habt zu schweigen. Das werde ich weiterhin dann auch akzeptieren, aber dann werde ich den nächsten Schritt machen, noch nicht Suizid, aber Ihr werdet auf eine andere Art von mir hören. lch hoffe es kommt nicht so weit, den meine Kräfte sind nur noch gering. \n \n D.________ erstattete in der Folge am 15. Januar 2016 Strafanzeige. Die Polizei holte bei ihm vorsorglich einen Strafantrag gegen A.________ betreffend Drohung für den Fall ein, dass der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt wäre (U-act. 3.1.01 und 8.1.01 f.). Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis erliess noch gleichentags einen Vorführbefehl (U-act. 4.1.01), worauf der Beschuldigte am 16. Januar 2016 um 10.10 Uhr in polizeiliche Gewahrsam genommen (U-act. 4.1.02) und bis am 9. Februar 2016, 11.15 Uhr, 25 Tage lang in Untersuchungshaft versetzt wurde (U-act. 4.1.11 und 4.1.19). \n B. Am 3. April 2017 klagte die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln den Beschuldigten „der Nötigung im Sinne von