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Schwyz Kantonsgericht 1. Zivilkammer 13.09.2016 ZK1 2015 51

13. September 2016·Deutsch·Schwyz·Kantonsgericht 1. Zivilkammer·HTML·398 Wörter·~2 min·8

Zusammenfassung

Forderung aus Mäklervertrag | übriges Vertragsrecht

Volltext

\n \n \n \n \n Kantonsgericht Schwyz

\n 1

\n \n \n \n   \n   \n   \n   \n \n   \n Urteil vom 13. September 2016 \n ZK1 2015 51 \n   \n   \n \n \n \n Mitwirkend

\n Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner, Kantonsrichter Walter Christen, Hannelore Räber, Pius Schuler und Jörg Meister, Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

\n  

\n \n \n \n   \n \n \n \n   In Sachen

\n   A.________ AG, \n Klägerin und Berufungsführerin, \n vertreten durch Rechtsanwalt B.________,   gegen   C.________ AG, Beklagte und Berufungsgegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________,  

\n \n \n  

\n  

\n \n \n \n   \n \n \n \n betreffend

\n Forderung aus Mäklervertrag

\n \n \n \n (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 14. September 2015, ZGO 2013 12);- \n   \n   \n hat die 1. Zivilkammer, \n \n nachdem sich ergeben und in Erwägung: \n 1. Mit Verkaufsauftrag vom 3. August 2010 ermächtigte die C.________ AG die E.________ AG für zwei „I.________“-Doppeleinfamilienhäuser auf der Liegenschaft KTN xx, Schindellegi, inklusive Parkplätze zu einem Mindestverkaufspreis von total Fr. 21‘350‘000.00 Käufer zu vermitteln (KB 9), wobei nach Ziffer 3 der Mindestverkaufspreis wie folgt kalkuliert ist: \n Wohnung 1.1 CHF 6‘850‘000.00 \n Wohnung 1.2 CHF 4‘550‘000.00 \n Wohnung 2.1 CHF 4‘750‘000.00 \n Einliegerwohnung CHF 1‘250‘000.00 \n Wohnung 2.2 CHF 3‘950‘000.00 \n Total CHF 21‘350‘000.00 inkl. Parkplätze. \n Der Verkauf soll an den Meistbietenden erfolgen. Es werden bei den Interessenten Angebote eingeholt. Der definitive Verkaufspreis wird anhand der abgegebenen Angebote, gemeinsam mit Ihnen festgelegt. \n   \n In Ziffer 8 des Auftrags wurde folgendes Erfolgshonorar vereinbart: \n Das Basiserfolgshonorar beträgt 2.5 % des Verkaufspreises. \n Als Verkaufszeitpunkt gilt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Honorar fällig. Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung in jedem Veräusserungsfall fällig, auch wenn die Vermittlung nicht über E.________ erfolgt ist. \n Vermittelt E.________ einen Käufer, welcher zum Abschluss bereit ist, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Abschluss zu tätigen. Vor­aussetzung ist die Erfüllung des Mindestverkaufspreises. Kommt es seitens Auftraggeber nicht zum Abschluss, ist der Auftraggeber zu einem Unkostenbeitrag von 0.5 % des Verkaufspreises bzw. mindestens CHF 25‘000.00 verpflichtet an E.________ als Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Der Betrag wird sofort fällig und wird der Provision nicht angerechnet. (…). \n   \n Die Parteien vereinbarten, dass auf den Vertrag ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar sei, insbesondere die Bestimmungen über den Mäklervertrag (

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