Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2011/13 Nr. 26
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·3
Zusammenfassung
VVGE 2011/13 Nr. 26 a. Art. 1, 7 und 8 EntG Den Gemeinden wird das Enteignungsrecht auf Gesuch hin vom Regierungsrat erteilt, wenn hiefür ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, die Enteignung verhältnismässig und zumutbar ist.
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