Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2009/10 Nr. 7
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·1
Zusammenfassung
VVGE 2009/10 Nr. 7, S. 25: Art. 30 Abs. 1 ZGB Änderung des Familiennamens; die Namensungleichheit bei ausserehelichen Kindern oder Scheidungskindern zum sorgeberechtigten Elternteil stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes dar.
Volltext