Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2007/08 Nr. 9
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·4
Zusammenfassung
VVGE 2007/08 Nr. 9, S. 29: a. Art. 54a AG Die Stimmrechtsbeschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen. Der behauptete Mangel löst die Frist erst zu jenem Zeitpunkt aus, bei dem dieser Mangel durc
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