Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 2003/04 Nr. 22
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·1
Zusammenfassung
VVGE 2003/04 Nr. 22, S. 66: Art. 3 Abs. 4 SVG; Art. 107 Abs. 5 SSV Beim Anbringen von Fussgängerstreifen haben sich die kantonalen Behörden an die Weisungen des Bundes zu halten. Fussgängerstreifen sind nur dann wirksam, wenn sie möglichst
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