Obwalden Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide (VVGE) 01.07.2016 (publiziert) VVGE 1991/92 Nr. 45
1. Juli 2016·Deutsch·Obwalden·OW_VG·HTML·4
Zusammenfassung
VVGE 1991/92 Nr. 45, S. 159: Art. 10 Abs. 1 aStG. Die Beweislast für das Bestehen eines steuerrechtlichen Wohnsitzes im Kanton liegt grundsätzlich bei der Steuerbehörde. Den Steuerpflichtigen trifft jedoch bei Auslandsbeziehungen eine erhö
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